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KOSTEN

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
In der Tabelle finden Sie einen Auszug der wichtigsten Positionen.

Für weitere Informationen über Ablauf und Kosten können Sie mich gerne persönlich kontaktieren oder sich hier im Einzelnen informieren:

  • Private Krankenversicherungen, Beihilfe"
    Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen übernommen, wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung und erfragen Sie vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.). Da das Prozedere der Antragsstellung je nach Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind. Ich stelle Ihnen monatlich Rechnungen über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen gemäß der GOP/GOÄ Gebührenordnung, die Sie zunächst privat bezahlen und dann zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
  • Unfallversicherung (DGUV)
    Die Behandlung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erfolgt in der Regel auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers, des D-Arztes. Sie kann aber auch in Ausnahmefällen auf Veranlassung des Hausarztes oder Ihnen selbst erfolgen. Bitte melden Sie sich dann umgehend bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. In den probatorischen Sitzungen (5 Probesitzungen) findet eine umfangreiche Diagnostik statt, in denen wir die relevanten Informationen, die bei der Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Problematik eine Rolle spielen, erarbeiten. Daraus entwickeln wir gemeinsam ein individuelles Behandlungsmodell und leiten daraus die therapeutischen Techniken ab. Danach werden meist 10-25 Sitzungen beantragt und bewilligt, in denen wir die therapeutischen Interventionen umsetzen und gemeinsam an der Erreichung Ihrer Behandlungsziele arbeiten. Die Kosten werden vollständig von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau übernommen.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen
    Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht direkt abgerechnet werden. Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ermöglicht in manchen Fällen die Kostenübernahme durch Krankenkassen auch bei Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, wenn die Wartezeiten an anderer Stelle zu lang sind. Da trotz erheblichem Aufwand für die Patienten in zunehmendem Maße mit Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu rechnen ist, biete ich das Kostenerstattungsverfahren nur in Ausnahmefällen an.
  • Selbstzahler
    Ihr Vorteil ist, dass Ihre Psychotherapie sofort und ohne jegliche Formalitäten begonnen werden kann. Ihre Behandlung wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies kann von Bedeutung sein, wenn Sie in Zukunft eine Verbeamtung, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Mein Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung oder Beratung orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beläuft sich auf 120€. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
  • Paartherapie/Paarberatung
    Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung à 60 Minuten beträgt 140 € pro Therapiesitzung. Die Kosten für eine Paartherapie/ Paarberatung zählen nicht zum Leistungsangebot der Krankenkassen und werden daher auch nicht erstattet.
  • Coaching / Beratung
    Coaching und Beratung sind Selbstzahlerleistungen. Mein Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 120 €.
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